Vogelschutz beginnt am 01.03.

Letzte Gelegenheit

Zu groß gewordene Sträucher oder Hecken jetzt zurückschneiden, bevor die Vögel zu brüten beginnen. Dabei ist zu beachten das es Sträucher gibt die schon bereits im letzten Jahr Blüten angesetzt haben. 

Wir als Meisterbetrieb kennen uns genau aus und können den "Fachmännischen Rückschnitt" für Sie gerne vornehmen.

Der Vogelschutz beginnt am 01.03 und endet am 30.09.

In dieser Zeit darf an Sträuchern und Hecken kein starker Rückschnitt vorgenommen werden. Bäume stehen auch unter besonderem Schutz. Ein leichter Formschnitt ist in dieser Zeit erlaubt.

Winterblühende Sträucher die gerade verblüht sind können dann geschnitten werden.

Bei früh blühenden Sträuchern und solchen die am zweijährigen Holz blühen sollte darauf geachtet werden, das ggf. bereits Blütenknospen vorhanden sind die beim Rückschnitt teilweise mit entfernt werden.

 

 

Das zeitige  Frühjahr ist auch genau die richtige Zeit für den Obstbaumschnitt. Wie in diesem Jahr treiben die Bäume durch den warmen Winter schon früher aus als üblich. Aus diesem Grund sollte man mit dem Obstbaumschnitt nicht zu spät beginnen.

Durch den Schnitt wird das Astwerk geformt, Ernteertrag und Blütenreichtum wird gefördert, die Saftströme werden gelenkt.

Ein fachmännischer Schnitt ist eine  Verjüngungs-kur für alle Bäume und Sträucher.

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